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1.
Mietvereinbarung:
Zwischen dem Mieter und dem Vermieter wird für die
Dauer der vereinbarten Mietzeit eine Vereinbarung geschlossen,
der folgende Regelungen zu Grunde liegen:
1.1
Die Ferienwohnung darf höchstens von der vereinbarten
Personenzahl belegt werden.
1.2
Rauchen und Haustiere sind in der Wohnung nicht gestattet.
An Nebenkosten sind die Kosten für Energie und Endreinigung der Wohnung
im vereinbarten Mietpreis enthalten. Ebenso der Kurbeitrag.
1.4
Die Kurkarte erhalten Sie beim Empfang des
Wohnungsschlüssels. Den Kurbeitragsübernehmen wir für Sie. Die Wohnungs- bzw. Schlüsselübergabe erfolgt zwischen 16.00 und
18.00 Uhr, bei
der Abreise die Rückgabe bis 10.00 Uhr. Bei Verlust der Schlüssel durch den Mieter wird
ein Betrag von 100 Euro in Rechnung gestellt.
1.5
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und das Inventar
sowie die Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln.
Schäden an der Wohnung und dem Inventar sind dem Vermieter sofort zu
melden. Vom Mieter, oder von einem Mitbewohner verursachte
Schäden müssen ersetzt werden.
1.6
Handtücher und Bettrswäsche können gemietet werden, bzw. sind mitzubringen.
1.7
Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Wir
machen darauf aufmerksam. das jeder Mieter verpflichtet ist, bei
eventuell entstehenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder
ganz zu vermeiden.
Kommt der Mieter schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach,
so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Der Mieter kann vom Vermieter Schadensersatz nur wegen
Nichterfüllung und
wegen erheblicher Mängel am Mietobjekt
verlangen. Ausgeschlossen sind Ereignisse und Folgen höherer
Gewalt. Der
Vermieter haftet grundsätzlich nicht für Personen-
und
Sachschäden während des Aufenthaltes in der Ferienwohnung.
Ansprüche kann der Mieter nur schriftlich innerhalb eines Monats
nach dem vereinbarten Vermietungsende beim Vermieter geltend machen.
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters.
1.8
Die
Einrichtung und Ausstattung der Ferienwohnung entspricht beispielhaft
dieser Präsentation. Größen- und Entfernungsangaben
sind cirka-Angaben! Die Angaben beruhen auf Angaben durch den Vermieter.
Kleine Veränderungen begründen keine Ansprüche des Mieters.
1.9
Der Abschluss einer
Reise-Rücktritts-/Abbruchversicherung wird
empfohlen!
2. Mietpreis:
Der vereinbarte Mietpreis sowie der Zahlungstermin sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
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3. Abschluss der Vereinbarung:
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie den Abschluss einer
Mietvereinbarung an. Die Anmeldung ist schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder durch E-Mail möglich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Form.
Die
Vermietung erfolgt im Namen und für Rechnung des Vermieters. Die Vereinbarung gilt erst mit dem Eingang
der Buchungsbestätigung beim Mieter und Eingang der fristgerechten Miet(an)zahlung.
4. Bezahlung:
Mit der Buchungsbestätigung wird eine Mietanzahlung von 20% der Gesamtsumme,
mindestens aber 50 Euro
fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Bei Mietvereinbarungen
innerhalb der letzten 4 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtmietbetrag zu zahlen.
5. Rücktritt des Mieters:
Der Rücktritt muss schriftlich oder durch E-Mail erfolgen. Tritt der Mieter von der
Mietvereinbarung
zurück oder belegt die Ferienwohnung nicht, so
ist ein angemessener Ersatz für den Mietausfall in dem Fall zu
zahlen,
dass die Wohnung nicht anderweitig belegt werden konnte. Der Ersatz für den Mietausfall für jeden nicht
anderweitig
belegten Tag beträgt:
Bis 30 Tage vor Mietbeginn
20%
29-15 Tage vor Mietbeginn
30%
14-8 Tage vor Mietbeginn
60%
7-0 Tage vor Mietbeginn 90%
des vereinbarten Mietpreises aber mindestens 50 Euro.
Kann die Ferienwohnung über den gesamten Zeitraum anderweitig belegt
werden, so ist nur eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro zu
zahlen.
Bei Abbruch der Reise ist der gesamte vereinbarte Mietpreis zu
zahlen!
Bitte teilen Sie umgehend Änderungen oder
Rücktritt
von Ihrer Mietvereinbarung mit.
6. Rücktritt des
Vermieters:
Der Vermieter kann
vor dem vereinbarten Reisetermin schriftlich oder durch E-Mail
von der Mietvereinbarung zurücktreten, wenn die Erfüllung
dieser durch
unvorhersehbare Schäden an der Ferienwohnung (z.B. Feuer- oder Wasser) nicht
möglich ist, oder die Restzahlung des Mieters nicht bis zum ihm mitgeteilten
Termin eingegangen ist. Bereits erfolgte Mietanzahlungen werden dann außer
bei Verschulden des Mieters zurückerstattet.
Nach Anreise kann der Vermieter ohne Einhaltung einer Frist die
Mietvereinbarung kündigen, wenn der Mieter den Aufenthalt nachhaltig stört
(z.B. Nichteinhaltung der Hausordnung oder der hier unter Nr.1.1-1.5
genannten Regelungen). Ein Anspruch durch den Mieter auf Rückerstattung
bzw. Teilrückerstattung der Mietzahlung besteht nicht.
7. Allgemeines:
Sollte eine dieser Regelungen ungültig sein, behalten die anderen Regelungen
weiterhin ihre Gültigkeit.
8.Vermieter
Brigitte und Dieter Dobbrunz, Ostafrikastraße 21, 30455 Hannover,
Tel:
0178/ 550 19 85
Ferienwohnung: Sieltrift 31, 27632 Dorum-Neufeld
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